CE-Kennzeichnung und Unterlagen für die EG-/EU-Konformitätserklärung vom zertifizierten CE-Beauftragten
Für Ihre Produkte könnte eine CE-Kennzeichnung notwendig sein. Jetzt wollen Sie verlässlich klären, ob das zutrifft.
Die Maschinen und Anlagen, mit denen Sie Ihre Produkte fertigen, hat Ihre Instandhaltung mit "ein paar Handgriffen noch schnell" verbessert. Hier könnten Sie als neuer Hersteller gelten und das CE-Kennzeichen vergeben müssen.
CE-Kennzeichnung ist somit für Sie ein Thema - sowohl für Ihre Produkte als auch in Ihrer Fertigung.
Wenn Sie die CE-Kennzeichnung angehen und Know-How brauchen, erhalten Sie bei den Handbuch Experten das notwendige Wissen. Entweder in Form von Seminaren für Ihre Mitarbeiter - oder durch die Handbuch Experten als externe CE-Beauftragte.
Die Handbuch Experten sind bei der Beratung zur CE-Kennzeichnung Ihr kompetenter Partner.
- Wir bieten Ihnen Beratung von Ingenieuren - als externer CE-Beauftragter zertifiziert vom TÜV.
- Für die CE-Kennzeichnung Ihres Produktes ist ein systematisches Vorgehen von Vorteil, für uns ist recherchieren, verstehen und strukturieren selbstverständlich. Nutzen Sie unser Know-How beim Prozess der CE-Kennzeichnung.
- Die rechtliche Grundlage für Technische Dokumentation sind häufig EU-Richtlinien, mit diesen befassen wir uns kontinuierlich. Sie können für Ihre Technische Dokumentation auf unsere Erfahrung mit den Richtlinien bauen.
- Für die CE-Kennzeichnung muss Technische Dokumentation vorhanden sein, diese zu erstellen und verwalten gehört zu unserem Tagesgeschäft. Profitieren Sie von unserer effizienten Arbeitsweise.
Sie interessieren sich für das Thema CE-Kennzeichnung
Laut VDI Nachrichten bescheinigen Rechtsexperten Unternehmen mangelhaften Umgang mit der EG-Maschinenrichtlinie. Vor allem die CE-Beauftragten (sofern überhaupt vorhanden) sind mit viel Verantwortung, aber kaum Unterstützung ausgestattet.
Dabei fordert das EG-Recht Eigenverantwortung und Selbstkontrolle, sowie Managementantworten auf die relevanten Fragen.
Manches Mal hilft es dem CE-Beauftragten, wenn er auf externe Unterstützung zählen kann. Denn die eigenen Mitarbeiter achten die externe Meinung häufig mehr, als die der Kollegen.
Ein anderes Mal lohnt es sich nicht, einen CE-Beauftragten und dessen Know-How aufzubauen, weil zu viele Aufgaben für den in Frage kommenden Mitarbeiter warten. So kann er sein Wissen nicht kontinuierlich auf den aktuellen Stand bringen, und veraltetes Wissen ist manchmal gefährlicher, als kein Wissen. - Oder weil es sich nicht rechnet, für ein solches "Randthema" neue Mitarbeiter einzustellen.
Ganz gleich, aus welchen Gründen Sie zu den Handbuch Experten als externem CE-Beauftragten greifen möchten, seien Sie sicher, wir stellen Ihnen gerne unser Know-How aus mehreren Jahrzehnten und vielen Projekten zur Verfügung.
Ihre Produkte
Es gibt über 20 EU-Richtlinien, die Aussagen über die CE-Kennzeichnung von Produkten treffen. Diese Richtlinien zu wälzen können wir gerne für Sie übernehmen.
Denn eines stellen alle Richtlinien und Verordnungen klar: wenn wenigstens eine Richtlinie oder Verordnung auf das Produkt zutrifft, MUSS eine CE-Kennzeichnung sein. Doch wenn das Produkt nicht unter eine der Richtlinien oder Verordnungen fällt, darf die CE-Kennzeichnung AUF KEINEN FALL angebracht werden. - Wenn Sie dagegen verstoßen, machen Sie sich strafbar.
Ihre Fertigung
Es spielt keine Rolle, ob Ihre Produkte eine CE-Kennzeichnung brauchen, oder nicht. Sobald Sie mit Maschinen und Anlagen produzieren, kann die CE-Konformität für Ihre Fertigung relevant sein.
Nämlich immer dann, wenn Sie eine sogenannte "wesentliche Veränderung" an einer vorhandenen Maschine durchführen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Dokumentation der Änderungen, die in Ihrer Fertigung durchgeführt werden und prüfen, ob die Änderung als wesentliche Veränderung gilt.
Was müssen wir tun?
Die Europäische Kommission nennt sechs Schritte zur CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte - und wir unterstützen Sie gerne dabei:
- Finden Sie heraus, welche Richtlinien und harmonisierten Normen für Ihr Produkt gelten
- Ermitteln Sie die spezifischen Bedingungen für Ihr Produkt
- Stellen Sie fest, ob eine benannte Stelle für das Konformitätsbewertungsverfahren herangezogen werden muss
- Testen Sie das Produkt und überprüfen Sie seine Konformität
- Stellen Sie die notwendige technische Dokumentation zusammen und halten Sie diese zur Einsicht bereit
- Bringen Sie die CE-Kennzeichnung an Ihrem Produkt an und verfassen Sie die EG-Konformitätserklärung
Übrigens… die Europäische Kommission spricht von der EG-Konformitätserklärung bzw. EU-Konformitätserklärung (in den neuen Richtlinien, z. B. Niederspannungsrichtlinie und ATEX-Richtlinie), umgangssprachlich auch als CE-Konformitätserklärung bezeichnet. Dagegen ist der Begriff CE-Kennzeichnung korrekt.
Hintergrund-Informationen zur CE-Kennzeichnung
Die EU hat Richtlinien erlassen, um Ihnen als Hersteller von Produkten den freien Handelsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu bieten. Damit wird verhindert, dass jeder einzelne Staat in Europa eigene Bestimmungen für technische Produkte erlässt. Diese Richtlinien fordern, dass Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Produkte übernehmen. Das bescheinigen Sie mit der CE-Kennzeichnung. Der Vorteil der CE-Kennzeichnung ist: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Produkt innerhalb der gesamten EU zu vertreiben, ohne dass Sie für jeden Staat prüfen müssen, welche Anforderungen der einzelne Staat hat.
Um für Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung vorzunehmen, sind einige Details notwendig. Damit Sie im Ernstfall nachweisen können, dass Ihre Produkte sicher sind, können Sie die Einhaltung von Normen erklären. Dies führt dann zur Konformitätsvermutung. Das bedeutet, die Sicherheit Ihrer Produkte wird aufgrund der Einhaltung entsprechender Normen vermutet. Aber Sie müssen die Normen nicht einhalten, solange Sie die von den Richtlinien geforderte Sicherheit garantieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche der Normen, die auf Ihr Produkt zutreffen mit unserer Normenrecherche. Weiterhin bieten wir Ihnen an, die Richtlinien, die Ihr Produkt betreffen, für Ihre Erklärung der CE-Konformität zu ermitteln.
Produktrichtlinien
Das Produktsicherheitsgesetz setzt mit seinen Verordnungen die Europäischen Richtlinien zur Produktsicherheit in nationales Recht um. Eine wichtige produktbezogene Richtlinie ist die "Maschinenrichtlinie" bzw. die Maschinenverordnung als "Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)".
Im Rahmen eines EG-Konformitätsbewertungsverfahrens ist es für den Hersteller somit verpflichtend, eine Gefahrenanalyse durchzuführen und die hierbei erkannten potenziellen Gefahrenstellen hinsichtlich des Risikos für den Bediener zu bewerten und entsprechende Maßnahmen in der Betriebsanleitung zu definieren.
Nicht nur als Maschinenbauer können Sie verpflichtet sein, die CE-Kennzeichnung anzubringen. Der Gesetzgeber verlangt die CE-Kennzeichnung auch für Maschinen, die umgebaut wurden. Oder für die Zusammenstellung einer Anlage aus gekauften Maschinen. Oder auch, wenn Sie Maschinen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums erwerben und in den EWR importieren.
Harmonisierte Normen
Die EU veröffentlicht regelmäßig die harmonisierten Normen. Diese legen den minimalen Sicherheitsstandard fest, der in der jeweiligen Richtlinie gefordert ist.
Wenden Sie eine harmonisierte Norm an, gilt die sog. "Konformitätsvermutung". Sie können auch nicht harmonisierte Normen anwenden, dabei entfällt allerdings die Konformitätsvermutung.
Erfüllen Sie die wesentlichen Anforderungen aus den Richtlinien, kann die Lösung sogar den Regelungen einer Norm widersprechen. Sie müssen dann dokumentieren, dass Ihr Produkt den wesentlichen Anforderungen aus den Richtlinien genügt. Ihre innovative Lösung wird möglicherweise später in eine Norm eingehen.
Häufige Fragen, die im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung auftreten:
Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Der Hersteller ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich. Wenn Sie das CE-Zeichen anbringen, bestätigen Sie, dass Sie alle Anforderungen aus den für Ihr Produkt zutreffenden EU-Richtlinien erfüllen.
Muss ich mein Produkt prüfen lassen?
Evtl. ist in den entsprechenden EU-Richtlinien eine Prüfung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben, die Verantwortung bleibt jedoch beim Hersteller.
Eine Prüfung durch eine benannte Stelle deckt nur ab, was im Prüfauftrag vereinbart wird. So wird nicht automatisch geprüft, ob die Betriebsanleitung vollständig ist. Wenn Sie das möchten, finden Sie hier Informationen zum Doku-Check.
Welche benannte Stelle ist für mein Produkt geeignet?
Eine Übersicht über die deutschen Konformitätsbewertungsstellen finden Sie hier.
Welchen Vorteil habe ich, wenn ich harmonisierte Normen anwende?
Wenden Sie eine harmonisierte Norm an, gilt die sog. "Konformitätsvermutung". Halten Sie die Norm ein, so wird vermutet, dass Ihr Produkt mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen übereinstimmt. Für den Fall, dass eine Behörde die Sicherheit Ihres Produkts anzweifelt ist das zwar noch kein Beweis, die Beweislast liegt jedoch bei der Behörde.
Sie können auch nicht harmonisierte Normen anwenden, dabei entfällt allerdings die Konformitätsvermutung. Die Normen stellen den Stand der Technik dar, wenn Sie sich an Normen halten, entspricht das automatisch dem aktuellen Sicherheitsstandard.
Wann muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden?
Vor dem ersten Inverkehrbringen muss das CE-Kennzeichen angebracht werden.
In der Maschinenrichtlinie steht dazu, dass das erste Inverkehrbringen üblicherweise nicht erst bei Ihrem Kunden, sondern schon in Ihrem Betrieb erfolgt (Artikel 2 h):
Inverkehrbringen ist die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung.
Was kann passieren, wenn ich die CE-Kennzeichnung ignoriere?
Es gibt zwei rechtliche Konsequenzen:
- Ordnungswidrigkeit
- Haftung durch schuldhaftes Verhalten
Das gleiche gilt auch, wenn Sie ein CE-Zeichen anbringen, obwohl Ihr Produkt unter keine Richtlinie fällt, die eine CE-Kennzeichnung fordert.
Wie muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden?
Das CE-Zeichen muss auf dem Produkt oder dem daran befestigten Schild angebracht werden. Wenn das nicht möglich ist, muss das CE-Zeichen auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht sein.
Mindestens 5 mm muss das CE-Kennzeichen groß sein, es kann natürlich auch größer sein.
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.