Die EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Als Hersteller einer Maschine müssen Sie die Maschinenrichtlinie (möglicherweise auch weitere Richtlinien) einhalten. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Die EU hat Richtlinien erlassen, um Ihnen als Hersteller von Produkten den freien Handelsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu bieten. Der Hersteller von Maschinen ist dazu verpflichtet, die EG Maschinenrichtlinie (möglicherweise auch weitere Richtlinien) einzuhalten. Das bedeutet, die Geschäftsleitung muss sicherstellen, dass der Konstrukteur die Inhalte kennt, versteht und anwendet.
Wir sind bei der Beratung zur EG Maschinenrichtlinie Ihr kompetenter Partner.
- Die Einhaltung der Richtlinien ist gesetzlich vorgeschrieben. Für uns ist das Recherchieren, Verstehen und Strukturieren der rechtlichen Vorgaben selbstverständlich. Wir prüfen für Sie, was die EG Maschinenrichtlinie von Ihrem Produkt verlangt.
- Für die CE-Kennzeichnung muss Technische Dokumentation vorhanden sein. Die passende Technische Dokumentation zu erstellen und zu verwalten gehört zu unserem Tagesgeschäft.
- Trifft die EG Maschinenrichtlinie auf mein Produkt zu? Und welche harmonisierten Normen passen dazu? Diese Fragen haben wir für viele Kunden kompetent beantwortet. Sie können gerne auf unsere Erfahrung zurückgreifen.
Die wichtigsten Anforderungen aus der Richtlinie 2006/42/EG :
- für Sicherheit sorgen und Gesundheit schützen
- Technische Unterlagen erstellen
- CE-Kennzeichnung anbringen
EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Die Maschinenrichtlinie fordert, dass Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Maschine übernehmen und das mit der CE-Kennzeichnung bescheinigen.
Um Ihre Maschine mit der CE-Kennzeichnung zu versehen, sind einige Details notwendig. Durch die Einhaltung von Normen profitieren Sie von der Konformitätsvermutung (das bedeutet, die Sicherheit Ihrer Produkte wird aufgrund der Einhaltung entsprechender Normen vermutet). Sie müssen die Normen nicht unbedingt einhalten, solange Sie die von den Richtlinien geforderte Sicherheit garantieren.
Gerne unterstützen und schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter bezüglich EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
Betriebsanleitung
Als Maschinenhersteller wissen Sie, dass Benutzerinformationen zum Produkt gehören. Genauso, wie es Anforderungen an die Konstruktion Ihrer Maschinen gibt, sind Anforderungen aus Richtlinien, Gesetzen und Normen für die Betriebsanleitung vorhanden.
Wir sind seit 1987 der Spezialist für Technische Dokumentation und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Betriebsanleitung nach der EG Maschinenrichtlinie.
Risikobeurteilung
Eigentlich wissen Konstrukteure, dass zur Produktentwicklung auch eine Risikobeurteilung gehört.
Für Maschinen schreibt die EU durch den Gesetzgeber eine Risikobeurteilung vor. Es gilt, Risiken zu minimieren, um möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn Kunden uns mit der Erstellung ihrer Betriebsanleitung beauftragen, prüfen wir zuerst, ob alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Manchmal fehlt dabei die Risikobeurteilung, oder genügt nicht der Norm.
Wir entlasten Sie und Ihre Konstrukteure bei der Dokumentation Ihrer Risikobeurteilung.
Rechtliche Anforderungen und Normen
Konstrukteure wollen Maschinen effizient und technologisch gut konstruieren.
Von der EG Maschinenrichtlinie hat jeder Konstrukteur schon mal gehört. Was darin genau gefordert wird, können die Wenigsten auf Anhieb sagen.
Zudem gibt es eine Vielzahl weiterer Richtlinien, Gesetze und Normen, die auf Ihre Maschine zutreffen können - und dann beachtet werden müssen.
Bleibt den Konstrukteuren wegen des Tagesgeschäfts zu wenig Zeit, sich sorgfältig darum zu kümmern und die Anforderungen zu recherchieren, kümmern wir uns gerne darum.
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.